Venetseilbahn pachtet Landeplatz // Venetflieger
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Venetseilbahn pachtet Landeplatz  


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Ab sofort ist die Venetseilbahn AG die Pächterin des Landeplatzes für die Paragleiter und Drachenflieger in den Zammer Feldern.








Das Wichtigste zuerst:
Fliegen im Fluggebiet Venet ist nur mit gültiger Fluglizenz, zugelassenem Fluggerät, gültiger Versicherung und gültiger Start - und Landekarte gestattet. Ortsunkundige Piloten sollten sich vor dem ersten Start über die Lage und Größe des Landeplatzes an Ort und Stelle zu informieren.
Preis Start - Landekarte: 
Tageskarte € 4.-
Wochenkarte € 10 .-
Jahreskarte € 20.-

Landung nur auf dem hiefür gekennzeichneten Landeplatz.
Sofortige Räumung des Landeplatzes nach der Landung.
Zusammenlegen der Fluggeräte nur auf dem Abbauplatz. 
 

landeplatz

 
Legende:
Schwarz – Landeplatz und Abbauplatz
Rot – Hohe Stromleitung , Achtung bei Westwind
Grün – Fußgängerweg zur Venetbahn für Gleitschirmflieger  
 
Blau – Anfahrtsweg für Drachenpiloten.
           Auf allen Feldwegen gilt absolutes Fahrverbot!
Gelb – Holdingposition
Orange – Anflug bei Westwind, Stromleitung beachten
Lila – Anflug bei Ostwind, bei starkem Wind auf keinen Fall den Innfluss in westlicher Richtung überfliegen. In den Sommermonaten ist ab Mittag mit sehr starkem östlichem Talwind zu rechnen.
 
ACHTUNG HUBSCHRAUBER: Vor allem im Winter ist mit regem Flugbetrieb ab 13 Uhr zu rechnen.
Der Anflugbereich der Hubschrauber befindet sich westlich und nördlich des Innflusses und reicht vom Boden bis 450 m über Grund (Höhe Schloss Schrofenstein). Einflug verboten!

hubschrauber



 
Startplätze:
Am Venet kann in jede Windrichtung gestartet werden. Vorsicht auf Leeturbulenzen auf dem westlichen abfallenden Höhenrücken.
Bei starkem Südwind wird am nordseitigen Startplatz durch Leerotoren Aufwind vorgetäuscht.
 

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